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Informationen zur Bestattung

Bestattungsrecht und Bestattungspflicht

Es ist Recht und Pflicht der nächsten Angehörigen den Verstorbenen zu bestatten. Als Angehörige gelten auch die registrierten bzw. ständigen Lebenspartner, gelegentlich auch die Erben, auch ohne ein echtes Verwandtschaftsverhältnis.

Aus der Rechtsstellung der Angehörigen ergibt sich, dass sie über Art und Umfang der Bestattung und der Bestattungsfeier entscheiden, falls der Verstorbene nicht entsprechend Vorsorge in einer Verfügung getroffen hat. Bei dieser Entscheidung sind Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen, sowie seine gesellschaftliche Stellung zu berücksichtigen. Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, so veranlasst das Ordnungsamt des Sterbeortes ein schlichtes Begräbnis.

Die Benachrichtigung der Verwandten, Bekannten

Im engsten Familienkreis sollte man besprechen wer von den Verwandten und Bekannten mit einer Traueranzeige oder telefonisch benachrichtigt werden soll und ob und in welcher Form eine Zeitungsannonce aufgegeben werden soll. Falls der oder die Verstorbene noch berufstätig war, muss auch der Arbeitgeber benachrichtigt werden.

Der Totenschein / Leichenschauschein

Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung / Leichenschauschein), dabei vermerkt der Arzt Uhrzeit Todeseintritt und die medizinische Todesursache.

Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung oder Fremdverursachung, auch unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits die Staatsanwaltschaft beteiligt, damit ggf. durch gerichtsmedizinische Gutachten (und Obduktion) die Todesursache festgestellt wird.

Dies gilt auch, wenn jemand seinem Leben selbst ein Ende setzt. Stirbt jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder Altersheim, so wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst.

Die Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Nach Eintragung in das Sterbebuch erhält man die Sterbeurkunde, die nun das wichtigste Dokument ist, sowohl für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen, wie auch für die Nachlassabwicklung.

Die Trauerfeier

Im Allgemeinen ist eine Trauerrede eingerahmt von Musik, um die Gäste der Feierlichkeiten auf die Rede einzustimmen und um nach der Rede einen Übergang zur Bestattung zu schaffen.

Die Musik muss keine Trauermusik sein, es muss nicht einmal eine besinnliche Musik sein. Die Musik sollte nur dem Anlass angemessen sein. Es können auch Musikstücke gewählt werden, die der/die Verstorbene zu Lebzeiten gerne gehört hat. Wir halten viele Möglichkeiten der musikalischen Umrahmung für Sie bereit. So stehen Ihnen auch unsere Trauermusiker mit Trompete, Klavier, Geige, Flöte oder Posaune zur Verfügung.

Vielfach üblich, aber nicht zwingend ist nach der Bestattung auch ein Familientreffen in unseren dafür geschaffenen Räumen der Besinnlichkeit. Unsere Mitarbeiter servieren Ihnen dazu die entsprechenden Speisen (Kuchen, belegte Brötchen) und Getränke (Kaffee, Wasser, Erfrischungsgetränke) und decken die Räumlichkeit dem Anlaß angemessen ein. Zu diesem Treffen werden in der Regel auch Freunde der Familie, Nachbarn oder ehemalige Arbeitskollegen eingeladen.

Anschrift Hauptsitz

NORDLAND Bestattungshaus
Herr Bert Rusin
Puschkinstraße 7
17326 Brüssow

Telefon: 039742-80101
E-Mail:
info(at)nordland-bestattungshaus(dot)de



 

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