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Sterbegeldversicherung     

Ein Trauerfall in der Familie ist immer ein seelischer Schlag. Wie wertvoll ist es, sich in dieser Situation keine finanziellen Sorgen um ein würdevolles Begräbnis machen zu müssen.

Gesundheitsreform 2004 - Wegfall des Sterbegeldes

Das Sterbegeld (bisher 525,-- € ) aus der gesetzlichen Krankenkasse wurde mit Wirkung vom 01.01.2004 ganz gestrichen. Die Bestattungspflichtigen erhalten somit keine Zuzahlung mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse!

Um die Kürzungen auszugleichen empfehlen wir die entstandene Versorgungslücke mit einer Sterbegeldversicherung zu decken, denn:

  •     Sie haben lebenslangen Versicherungsschutz
  •     es werden keine Gesundheitsfragen gestellt
  •     das Höchsteintrittsalter beträgt 75 Jahre
  •     bereits nach einem Jahr Vertragsdauer wird im Todesfall die volle Versicherungssumme ausgezahlt.
  •     nach Ende der Beitragszahlungsdauer haben Sie beitragsfreien Versicherungsschutz in voller Höhe

 

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Herr Bert Rusin
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